Am Freitag, den 29.06.2018 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration bekannt gegeben, dass Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein jetzt Schalldämpfer verwenden dürfen. Lt. Innenminister Grote: "Wichtiger Beitrag für Gesundheitsschutz" Die Landesregierung hat den Weg für einen besseren Gesundheitsschutz der Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein frei gemacht. In Abstimmung mit dem Umweltministerium hat das zuständige Innenministerium einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Danach dürfen Jägerinnen und Jäger ihre Jagdlangwaffen bei der Jagd auf Schalenwild, wie z. B. Hirsche, Rehe oder Wildschweine mit Schalldämpfern ausstatten, sofern alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Lesen Sie hier die Medieninformation vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
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Der DJV begrüßt die vorgesehenen Änderungen des Bundesjagdgesetztes. Unter anderem sind dies: Schießübungsnachweise, Änderungen zur Munition und Schutzstatus des Wolfes. Der Deutsche Jagdverband begrüßt es, dass die künftige Bundesregierung sich im Entwurf des Koalitionsvertrag auf eine Novellierung des Bundesjagdgesetztes scheinbar geeinigt hat. Demnach soll es zu einer bundeseinheitlichen Regelung für Jagdmunition mit dem Ziel, die Tötungswirkung zu optimieren und gleichzeitig den Bleieintrag ins Wildbret zu minimieren kommen. Weiterhin ist die Einführung eines deutschlandweit einheitlichen Schießübungsnachweis geplant, genau so wie eine einheitliche Jäger- und Falknerausbildung und Prüfung.
Hier kommen Sie zur Presseinformaiton des DJV (Deutscher Jagdverband)
Dem Landtag wurde im November 2017 die Drucksache 19/312 vorgelegt, mit der Bitte schriftlich über den Besitz von Waffen in Schleswig-Holstein zu berichten. Die Antworten liegen jetzt vor. Der Bericht enthält Angaben zu Anzahl der Waffenbesitzer, Anzahl der Waffen und so weiter.
Das Thema ASP ist derzeit überall in den Medien gegenwärtig. Der Landesjagdverband hat mit dem Jäger-Infobrief 02/2018 umfangreiche Informationen geliefert.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine. Sie ist gem. Angaben des Landes Schleswig-Holstein weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt nach kurzem Krankheitsverlauf bei den betroffenen Haus- oder Wildschweinen zum Tod. Impfstoffe gegen die Infektion gibt es nicht.
Ein Flyer zur Information von Jägern über Biosicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist jetzt online. Veranschaulichung der Krankheitsanzeichen am erlegten Tier, sind auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein einsehbar. Der Flyer beinhaltet Maßnahmen zur Prävention der ASP und ist auf die jetzige, glücklicherweise noch seuchenfreie Zeit in Schleswig-Holstein zugeschnitten. Hier zum Flyer
Lesen Sie hier mehr auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.