Ausbildung zur Jägerin und zum Jäger in Dithmarschen
Lehrgangsleiter Jungjägerausbildung Jörn Boysen Danziger Straße 45, 25746 Heide | lehrgangsleiter@kjs-dithmarschen-sued.de Telefon: Mobil: 0170 9 00 05 83 |
Ausbildung zur Jägerin und zum Jäger in Dithmarschen
Werde Jäger – übernimm Verantwortung!
Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen gültigen Jagdschein. Zuvor muss jedoch die Jägerprüfung abgelegt werden. Wer interessiert ist an der Natur und dem Weidwerk hat, für den ist die Ausbildung zur Jägerin beziehungsweise zum Jäger genau das Richtige. Ein solides Grundwissen über die heimische Natur (Pflanzen und Tiere) wird zu Beginn des Lehrganges vorausgesetzt. Die Kreisjägerschaften Dithmarschen Nord & Süd bieten einen Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung an.
Das Mindestalter für die Jägerprüfung ist 16 Jahre. Mit dem Vorbereitungslehrgang können Jugendliche mit 15 Jahren beginnen, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr des 16. Lebensjahres vollenden. Der Jugendjagdschein kann jedoch erst mit Vollendung des 16. Lebensjahr gelöst werden.
Jägerin / Jäger zu werden bedeutet, sich für Natur und Umwelt einzusetzen.
- Anmeldeschluss zum Vorbereitungslehrgang ist der 10. September. Nach diesem Termin werden alle Lehrgangsteilnehmer zu einer Informationsveranstaltung im Oktober/November, von der Kreisjägerschaft zum gegenseitigen Kennenlernen eingeladen. Hier erfahren die Lehrgangsteilnehmer Einzelheiten über den Ablauf des Lehrganges.
- Die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer ist auf 28 begrenzt. Die Begrenzung dient dazu eine sehr gute Betreuung der Lehrgangsteilnehmer durch die Ausbilder zu gewährleisten. Liegen weitere Anmeldungen vor, werden diese in einer Warteliste gesammelt und können bei Abmeldung eines anderen Lehrgangsteilnehmers nachrücken. Eine Information erfolgt nach dem Anmeldeschluss (10. September). Die potentiellen Lehrgangsteilnehmer werden im Vorfeld informiert, dass sie sich auf der Warteliste befinden. Lehrgangsteilnehmer, die in Dithmarschen gemeldet sind oder auf Grund von Berufsausbildung hier ihren Lebensmittelpunkt haben, werden der Platzvergabe bevorzugt. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die Teilnahme am Lehrgang.
- Lehrgangsgebühr z. Zt. € 1350,- für Ausbildungsbuch, 36 Ausbildungsabende, 8 Sonnabende Schießausbildung, Fallenlehrgang, Benutzung der Schießanlage, Tontauben, Schießscheiben und Versicherung. Die notwendige Munition ist in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten. - Gebühr für Schüler von Allgemeinbildenden Schulen und Studenten beträgt: € 1100,-
In der Lehrgangsgebühr ist die abzuführende Umsatzsteuer enthalten.
In der Lehrgangsgebühr ist die Prüfungsgebühr des Kreises Dithmarschen für die im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang stattfindende Jägerprüfung nicht enthalten. - Die Ausbildung beginnt im Oktober/November. Die Ausbildungsabende werden überwiegend an Dienstagen und Donnerstagen in der Zeit von 19:30 – 22:30 Uhr abgehalten.
Im Zeitraum von Oktober bis zur Winterpause weitestgehend einmal Wöchentlich. Nach der Winterpause erfolgt der Unterricht zweimal pro Woche und vor der Prüfung wird der Unterricht auf einmal pro Woche reduziert. Änderungen behalten wir uns vor. - Die Ausbildung erfolgt im, im jährlichen Wechsel, in der Verantwortung der Kreisjägerschaft Dithm. Nord und Kreisjägerschaft Dithmarschen Süd. Diese nutzen ihre Schießstände in Heide und Wolmersdorf. (2025/2026 in Heide) für die Ausbildung. Die Ausbildungsorte insbesondere für die theoretische Ausbildung werden auf Grund betrieblicher Notwendigkeit festgelegt.
- Ausbildungs- und Prüfungsthemen:
Wildtierkunde, Wildverwertung, Wildkrankheiten, Wildbrethygiene, Waffenkunde, Schießausbildung, Jagdpraxis, Brauchtum, Land und Waldbau, Jagdrecht, Tag- und Nachtgreife und Jagdhunde. - Ende April / Anfang Mai erfolgt im Regelfall die Prüfung vor der Prüfungskommission des Kreises Dithmarschen
Jagdausübung ist aktiver Naturschutz!
Wir geleiten Sie gerne und sicher durch das „Grüne Abitur“, jedoch erwarten wir von Ihnen die nötige Ernsthaftigkeit und die Bereitschaft zum intensiven lernen. Krankheiten und Schwangerschaft Der Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaften ist freiwillig! In Anbetracht der fachlichen Unkenntnis und zum Schutz der Lehrgangsteilnehmer und ggf. des ungeborenen Lebens, empfehlen wir bei Kenntnis einer möglicherweise vorhandenen Erkrankung oder Schwangerschaft, umgehend einen Facharzt zu konsultieren. Die möglichen Belastungen sind Schalldruck, Gasdruck, Rückstoß und Schmauch. An der praktischen Schießausbildung kann dann bei Vorlage eines Attests, das die Unbedenklichkeit bescheinigt, teilgenommen werden. Sollte kein Attest vorgelegt werden können, bitten wir um eine schriftliche Bescheinigung, dass die Teilnahme an der praktischen Schießausbildung der eigene Wille und Wunsch ist und ggf. negative Einflüsse bewusst in Kauf genommen werden. Liegt keine Bescheinigung oder Attest vor, wird die Teilnahme an der praktischen Schießausbildung zum Schutz aller untersagt. Versäumte Termine können in der Regel, im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs, nicht nachgeholt werden. Eine Erstattung versäumter Lehrgangsinhalte erfolgt nicht. Mit Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang wird dies akzeptiert. Weitere Informationen zum Ausbildungslehrgang beim
Jungjägerausbildung Dithmarschen GbR Die Anmeldung zum Ausbildungslehrgang gibt es hier als Download (pdf). |